Übersicht



Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes, denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich.

 

Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.

Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:

Familien- und Betreuungsverfahren
Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Grundbuchangelegenheiten
Insolvenzverfahren
Handels- und Vereinsregister
Rechtsantragstelle
Nachlassangelegenheiten
Vollstreckung von Freiheitsstrafen

 

Ausbildungsverlauf:

Beginn jeweils 1. September jeden Jahres
Dauer: 3 Jahre
Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Abschluss der Ausbildung mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung.

• Während des Studiums:

Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärter/-in“
monatliche Bezüge i.H.v. derzeit ca. 1.389,00 Euro netto

• Berufseinstieg/-aufstieg:

Einstellung in den Landesdienst als Justizinspektor (Bes.Gr. A 9)
Aufstiegsmöglichkeiten bis zum Oberamtsrat mit Zulage (Bes.Gr. A 13 + Z)
Möglichkeit einer Zusatzausbildung zum Amtsanwalt (Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten)
in Einzelfällen Aufstieg in den höheren Dienst

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe:

 

https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de

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